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AGB

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen von JPGD Jakob Piest Gra­fik­de­sign – nach­ste­hend Jakob Piest. Die AGB sind Urhe­ber­recht­lich geschützt und wur­den vom BDG – Berufs­ver­band der Deut­schen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­de­si­gner e.V. zur Ver­fü­gung gestellt.

1. Geltungsbereich

1.1. Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für alle zwi­schen Jakob Piest und dem/​der Auf­trag­ge­ber geschlos­se­nen Ver­trä­ge aus­schließ­lich. Ent­ge­gen­ste­hen­de oder von die­sen AGB abwei­chen­de Bedin­gun­gen wer­den nicht Ver­trags­be­stand­teil, es sei denn, Jakob Piest hät­te deren Gel­tung aus­drück­lich schrift­lich zuge­stimmt.

1.2. Münd­li­che Neben­ab­re­den haben Jakob Piest und der/​die Auf­trag­ge­ber nicht getrof­fen.

2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

2.1. Der Jakob Piest erteil­te Auf­trag ist ein Urhe­ber­werk­ver­trag. Ver­trags­ge­gen­stand ist die Schaf­fung des in Auf­trag gege­be­nen Wer­kes sowie die Ein­räu­mung von Nut­zungs­rech­ten an die­sem Werk. Es gel­ten die Vor­schrif­ten des Werk­ver­trags­rechts und des Urhe­ber­rechts­ge­set­zes.

2.2. Sämt­li­che Arbei­ten von Jakob Piest, wie ins­be­son­de­re Ent­wür­fe, Rein­zeich­nun­gen und das in Auf­trag gege­be­ne Werk ins­ge­samt, sind als per­sön­lich geis­ti­ge Schöp­fun­gen durch das Urhe­ber­rechts­ge­setz geschützt, des­sen Rege­lun­gen auch dann als ver­ein­bart gel­ten, wenn die Vor­aus­set­zun­gen für ein urhe­ber­recht­lich geschütz­tes Werk, so ins­be­son­de­re hin­sicht­lich der erfor­der­li­chen Schöp­fungs­hö­he (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

2.3. Ohne Zustim­mung von Jakob Piest dür­fen des­sen Arbei­ten sowie das Werk ein­schließ­lich der Urhe­ber­be­zeich­nung weder im Ori­gi­nal, noch bei der Repro­duk­ti­on geän­dert wer­den. Jede Nach­ah­mung des Wer­kes oder Tei­len des Wer­kes sowie der Vor­ar­bei­ten dazu, sind unzu­läs­sig.

2.4. Die Wer­ke von Jakob Piest dür­fen nur für die ver­ein­bar­te Nut­zungs­art und den ver­ein­bar­ten Zweck im ver­ein­bar­ten Umfang ver­wen­det wer­den. Man­gels aus­drück­li­cher schrift­li­cher Ver­ein­ba­rung gilt als Zweck des Ver­trags nur der vom/​von der Auf­trag­ge­ber bei Auf­trags­er­tei­lung erkenn­bar gemach­te Zweck.

2.5. Jakob Piest räumt dem/​der Auf­trag­ge­ber die für den jewei­li­gen Ver­wen­dungs­zweck (Zif­fer 2.4) erfor­der­li­chen Nut­zungs­rech­te ein. Hier­zu wird das ein­fa­che Nut­zungs­recht ein­ge­räumt, es sei denn, Jakob Piest und der/​die Auf­trag­ge­ber tref­fen eine aus­drück­lich abwei­chen­de Ver­ein­ba­rung. Die Ein­räu­mung der Nut­zungs­rech­te erfolgt erst mit der voll­stän­di­gen Bezah­lung des Hono­rars.

2.6. Die Über­tra­gung ein­ge­räum­ter Nut­zungs­rech­te an Drit­te bedarf der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung von Jakob Piest.

2.7. Sofern kei­ne anders­lau­ten­de Ver­ein­ba­rung getrof­fen wird, ist Jakob Piest bei der Ver­viel­fäl­ti­gung, Ver­brei­tung, Aus­stel­lung, in Ver­öf­fent­li­chun­gen über das Werk und/​oder der öffent­li­chen Wie­der­ga­be der Ent­wür­fe und Rein­zeich­nun­gen und des Wer­kes als Urhe­ber zu benen­nen. Ver­letzt der/​die Auf­trag­ge­ber das Recht auf Urhe­ber­be­nen­nung kann Jakob Piest zusätz­lich zu dem für die Design­leis­tung geschul­de­ten Hono­rar eine Ver­trags­stra­fe in Höhe von 100 % des für die Nut­zung ver­ein­bar­ten, man­gels einer Ver­ein­ba­rung des dafür ange­mes­se­nen und übli­chen Hono­rars ver­lan­gen. Hier­von bleibt das Recht von Jakob Piest unbe­rührt, bei einer kon­kre­ten Scha­dens­be­rech­nung einen höhe­ren Scha­den gel­tend zu machen.

2.8. Vor­schlä­ge, Wei­sun­gen und Anre­gun­gen des Auftraggebers/​der Auf­trag­ge­be­rin aus tech­ni­schen, gestal­te­ri­schen oder ande­ren Grün­den und sei­ne sons­ti­ge Mit­ar­beit haben kei­nen Ein­fluss auf das Hono­rar und begrün­den kein Mit­ur­he­ber­recht, es sei denn, dass dies aus­drück­lich schrift­lich ver­ein­bart wur­de.

2.9. Der/​Die Auf­trag­ge­ber ist ohne vor­he­ri­ge schrift­li­che Zustim­mung von Jakob Piest nicht berech­tigt, in Bezug auf die Ent­wür­fe, Rein­zeich­nun­gen oder sons­ti­gen Arbei­ten von Jakob Piest for­ma­le Schutz­rech­te wie z.B. ein­ge­tra­ge­nes Design, Gemein­schafts­ge­schmacks­mus­ter, Mar­ke etc. zur Ein­tra­gung anzu­mel­den.

2.10. Jakob Piest bleibt berech­tigt, die in Erfül­lung des Auf­trags geschaf­fe­nen Wer­ke oder Tei­le davon, Ent­wür­fe und sons­ti­ge Arbei­ten für die Eigen­wer­bung, gleich in wel­chem Medi­um (z.B. in einer eige­nen Inter­net­prä­senz, Mus­ter­map­pe etc.), zu nut­zen und auf sei­ne Tätig­keit für den/​die Auf­trag­ge­ber hin­zu­wei­sen.

2.11. Von der Ein­räu­mung der Nut­zungs­rech­te unbe­rührt bleibt das Recht von Jakob Piest, Ansprü­che wegen unge­neh­mig­ter Nut­zung des Wer­kes, ins­be­son­de­re im Inter­net und auf Social Media-Platt­for­men, im eige­nen Namen gel­tend zu machen. Jakob Piest bleibt berech­tigt, Ansprü­che auf Unter­las­sung, Scha­dens­er­satz, unge­recht­fer­tig­ter Berei­che­rung und Aus­kunft über den Umfang der Ver­let­zung sei­ner Urhe­ber­rech­te gegen­über dem ver­ant­wort­li­chen Drit­ten, ins­be­son­de­re dem im Ver­let­zungs­fall haf­ten­den Platt­form­be­trei­ber, durch­zu­set­zen.

3. Honorare; Fälligkeit

3.1. Soweit zwi­schen Auf­trag­ge­ber und Jakob Piest kein bestimm­tes Hono­rar ver­ein­bart ist, hat Jakob Piest Anspruch auf eine ange­mes­se­ne und übli­che Ver­gü­tung.

3.2. Die Anfer­ti­gung von Ent­wür­fen ist stets kos­ten­pflich­tig, sofern nicht aus­drück­lich etwas ande­res schrift­lich ver­ein­bart ist.

3.3. Die Hono­ra­re sind bei Ablie­fe­rung des Wer­kes fäl­lig. Erfolgt die Erstel­lung und Ablie­fe­rung des Wer­kes in Tei­len, so ist das ent­spre­chen­de Teil­ho­no­rar jeweils bei Ablie­fe­rung des Teils fäl­lig. Sofern nicht aus­drück­lich schrift­lich etwas ande­res ver­ein­bart wird, ist mit der ers­ten Teil­lie­fe­rung ein Teil­ho­no­rar zu zah­len, das wenigs­tens die Hälf­te des Gesamt­ho­no­rars beträgt. Erstreckt sich die Aus­füh­rung eines Auf­trags über einen län­ge­ren Zeit­raum, so kann Jakob Piest Abschlags­zah­lun­gen ent­spre­chend dem erbrach­ten Auf­wand ver­lan­gen.

3.4. Sämt­li­che Hono­ra­re sind Net­to­be­trä­ge, zahl­bar zzgl. der gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er, ohne Abzug inner­halb von zwei Wochen ab Fäl­lig­keit.

4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten; Künstlersozialversicherung

4.1. Soweit kei­ne anders­lau­ten­de schrift­li­che Ver­ein­ba­rung getrof­fen ist, wer­den Zusatz­leis­tun­gen, wie z.B. die Recher­che, die Umar­bei­tung oder Ände­rung von Ent­wür­fen, die Schaf­fung und Vor­la­ge wei­te­rer Ent­wür­fe, die Ände­rung von Werk­zeich­nun­gen sowie sons­ti­ge Zusatz­leis­tun­gen (Autoren­kor­rek­tu­ren, Pro­duk­ti­ons­über­wa­chung und ande­res), nach Zeit­auf­wand geson­dert berech­net.

4.2. Im Zusam­men­hang mit den Ent­wurfs­ar­bei­ten oder mit Ent­wurfs­aus­füh­rungs­ar­bei­ten ent­ste­hen­de Neben­kos­ten (z.B. für Model­le, Zwi­schen­re­pro­duk­tio­nen, Lay­out­satz etc.) sowie Kos­ten für den Erwerb von Rech­ten (z.B. Bild­rech­te, Schrift­li­zen­zen etc.) ein­schließ­lich der unter Umstän­den anfal­len­den Abga­ben nach dem Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rungs­ge­setz (KSVG) oder an die GEMA sind vom/​von der Auf­trag­ge­ber zu erstat­ten.

4.3. Der/​die Auf­trag­ge­ber erstat­tet Jakob Piest die Kos­ten und Spe­sen für Rei­sen, die nach vor­he­ri­ger Abstim­mung zwecks Durch­füh­rung und Erfül­lung des Auf­trags oder der Nut­zung der Wer­ke erfor­der­lich sind.

4.4. Die Ver­gü­tung für Zusatz­leis­tun­gen ist nach deren Erbrin­gung fäl­lig. Ver­aus­lag­te Neben­kos­ten sind nach Anfall zu erstat­ten. Ver­gü­tun­gen und Neben­kos­ten sind Net­to­be­trä­ge, die zzgl. der gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er zu ent­rich­ten sind.

4.5. Die Hono­ra­re von Jakob Piest kön­nen unter Umstän­den unter die dem/​der Auf­trag­ge­ber nach dem Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rungs­ge­setz (KSVG) oblie­gen­de Abga­be­pflicht fal­len. Für den Fall, dass der/​die Auf­trag­ge­ber abga­be­pflich­tig ist, weist Jakob Piest vor­sorg­lich dar­auf hin, dass der/​die Auf­trag­ge­ber gegen­über der Künst­ler­so­zi­al­kas­se mel­de­pflich­tig ist.

5. Fremdleistungen

5.1. Die Ver­ga­be von Fremd­leis­tun­gen, die für die Erfül­lung des Auf­trags oder die Nut­zung der Wer­ke im ver­trags­ge­mä­ßen Umfang erfor­der­lich ist, nimmt Jakob Piest im Namen und für Rech­nung des/​der Auf­trag­ge­bers vor. Der/​Die Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, Jakob Piest hier­zu die ent­spre­chen­de schrift­li­che Voll­macht zu ertei­len.

5.2. Soweit Jakob Piest auf Ver­an­las­sung des Auftraggebers/​der Auf­trag­ge­be­rin im Ein­zel­fall Fremd­leis­tun­gen im eige­nen Namen und auf eige­ne Rech­nung ver­gibt, ist der/​die Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet, einen ange­mes­sen Vor­schuss für die zu erwar­ten­den Kos­ten zu zah­len. Der/​die Auf­trag­ge­ber stellt Jakob Piest im Innen­ver­hält­nis von sämt­li­chen Ver­bind­lich­kei­ten, ins­be­son­de­re sämt­li­chen Kos­ten, frei, die sich aus dem Ver­trags­ab­schluss erge­ben.

6. Mitwirkung des Auftraggebers/​der Auftraggeberin; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

6.1. Der/​Die Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, Jakob Piest alle Unter­la­gen, die für die Erfül­lung des Auf­trags not­wen­dig sind, recht­zei­tig und im ver­ein­bar­ten Umfan­ge zur Ver­fü­gung zu stel­len. Dies betrifft ins­be­son­de­re Tex­te, Fotos, Logos, Gra­fi­ken, Fil­me, Musik­stü­cke etc. Ver­zö­ge­run­gen bei der Auf­trags­aus­füh­rung, die auf die ver­spä­te­te oder nicht voll­stän­di­ge Über­ga­be sol­cher Unter­la­gen beru­hen, hat Jakob Piest nicht zu ver­tre­ten.

6.2. Der/​Die Auf­trag­ge­ber ver­si­chert, zur Nut­zung aller Unter­la­gen, die er Jakob Piest zur Ver­fü­gung stellt, berech­tigt zu sein. Der/​Die Auf­trag­ge­ber ist fer­ner allei­ne ver­ant­wort­lich für die Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit der von ihm gestell­ten Unter­la­gen. Soll­te der/​die Auf­trag­ge­ber nicht zur Nut­zung berech­tigt sein oder soll­ten die Vor­la­gen nicht frei von Rech­ten Drit­ter sein, so stellt der/​die Auf­trag­ge­ber Jakob Piest im Innen­ver­hält­nis von allen Ersatz­an­sprü­chen Drit­ter frei.

6.3. Für Jakob Piest besteht im Rah­men des Auf­trags Gestal­tungs­frei­heit. In die­sem Umfang sind Bean­stan­dun­gen hin­sicht­lich der künst­le­ri­schen Gestal­tung der Ent­wür­fe und des Wer­kes aus­ge­schlos­sen. Mehr­kos­ten für Ände­run­gen, die der/​die Auf­trag­ge­ber wäh­rend oder nach der Pro­duk­ti­on ver­an­lasst, trägt der/​die Auf­trag­ge­ber.

7. Datenlieferung und Handling

7.1. Jakob Piest ist nicht ver­pflich­tet, die Design­da­ten oder sons­ti­ge Daten (z.B. Daten von Inhal­ten, Screen­de­signs, Ent­wür­fen usw.) oder Daten­trä­ger, die in Erfül­lung des Auf­tra­ges ent­stan­den sind, an den/​die Auf­trag­ge­ber her­aus­zu­ge­ben. Wünscht der/​die Auf­trag­ge­ber die Her­aus­ga­be von Daten oder Datei­en, so ist dies geson­dert zu ver­ein­ba­ren und vom/​von der Auf­trag­ge­ber zu ver­gü­ten.

7.2. Stellt Jakob Piest dem/​der Auf­trag­ge­ber Datei­en bzw. Daten zur Ver­fü­gung, so dür­fen die­se nur im ver­ein­bar­ten Umfang genutzt wer­den. Modi­fi­ka­tio­nen oder Ver­än­de­run­gen an den Datei­en bzw. Daten dür­fen nur mit Ein­wil­li­gung von Jakob Piest vor­ge­nom­men wer­den.

7.3. Gefahr und Kos­ten des Trans­ports von Daten­trä­gern, Datei­en und Daten trägt unab­hän­gig vom Über­mitt­lungs­weg der/​die Auf­trag­ge­ber. 7.4. Für Män­gel an Daten­trä­gern, Datei­en und Daten, die bei der Daten­über­tra­gung auf das Sys­tem des Auftraggebers/​der Auf­trag­ge­be­rin ent­ste­hen, haf­tet Jakob Piest nicht.

8. Eigentum und Rückgabepflicht

8.1. An allen Ent­wür­fen, Rein­zeich­nun­gen und Kon­zep­ti­ons­leis­tun­gen sowie etwa­ig zur Ver­fü­gung gestell­ter Daten, gleich­gül­tig ob sie zur Aus­füh­rung gelan­gen oder nicht, wer­den ledig­lich Nut­zungs­rech­te ein­ge­räumt, nicht jedoch Eigen­tums­rech­te über­tra­gen. Ori­gi­na­le sind, spä­tes­tens drei Mona­te nach Lie­fe­rung unbe­schä­digt an Jakob Piest zurück­zu­ge­ben, falls nicht aus­drück­lich eine ande­re Ver­ein­ba­rung getrof­fen wur­de.

8.2. Die Zu- und Rück­sen­dun­gen erfol­gen auf Gefahr und für Rech­nung des Auftraggebers/​der Auf­trag­ge­be­rin. Bei Beschä­di­gung oder Ver­lust hat der/​die Auf­trag­ge­ber die Kos­ten zu erset­zen, die zur Wie­der­her­stel­lung der Ori­gi­na­le not­wen­dig sind. Jakob Piest bleibt vor­be­hal­ten, dar­über hin­aus einen wei­ter­ge­hen­den Scha­den gel­tend zu machen.

9. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster

9.1. Vor Beginn der Ver­viel­fäl­ti­gung des Wer­kes (Pro­duk­ti­ons­be­ginn) sind Jakob Piest Kor­rek­tur­mus­ter vor­zu­le­gen.

9.2. Die Pro­duk­ti­on wird von Jakob Piest nur über­wacht, wenn dies in einer geson­der­ten schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung mit dem/​der Auf­trag­ge­ber ver­ein­bart ist. Für die­sen Fall ist Jakob Piest berech­tigt, erfor­der­li­che Ent­schei­dun­gen nach eige­nem Ermes­sen zu tref­fen und Wei­sun­gen gegen­über den Pro­duk­ti­ons­fir­men zu geben. Jakob Piest haf­tet für Feh­ler nur bei eige­nem Ver­schul­den und nach Maß­ga­be der Zif­fer 10.

9.3. Von allen ver­viel­fäl­tig­ten Wer­ken oder Tei­len der Wer­ke oder sons­ti­gen Arbei­ten sind Jakob Piest eine ange­mes­se­ne Anzahl ein­wand­frei­er Beleg­ex­em­pla­re, min­des­tens 5 Stück unent­gelt­lich zu über­las­sen, die Jakob Piest auch im Rah­men sei­ner Eigen­wer­bung ver­wen­den darf.

10. Gewährleistung; Haftung

10.1. Jakob Piest haf­tet für Schä­den nur bei Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Davon aus­ge­nom­men sind Schä­den aus der Ver­let­zung einer Ver­trags­pflicht, die für die Errei­chung des Ver­trags­zwecks von wesent­li­cher Bedeu­tung ist (Kar­di­nal­pflicht), sowie Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, für wel­che Jakob Piest auch bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit haf­tet.

10.2. Ansprü­che des Auftraggebers/​der Auf­trag­ge­be­rin gegen Jakob Piest auf­grund einer Pflicht­ver­let­zung ver­jäh­ren ein Jahr nach dem gesetz­li­chen Ver­jäh­rungs­be­ginn. Davon aus­ge­nom­men sind Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gemäß Zif­fer 10.1.; für die­se gel­ten die gesetz­li­chen Ver­jäh­rungs­fris­ten.

10.3. Der/​die Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, das Werk unver­züg­lich nach Ablie­fe­rung zu unter­su­chen und etwa­ige Män­gel unver­züg­lich anzu­zei­gen. Offen­sicht­li­che Män­gel müs­sen spä­tes­tens bin­nen zwei Wochen nach Ablie­fe­rung schrift­lich gel­tend gemacht wer­den. Zur Wah­rung der Frist genügt die recht­zei­ti­ge Absen­dung der Män­gel­rü­ge. Bei Ver­let­zung der Unter­su­chungs- und Rüge­pflicht gilt das Werk als man­gel­frei abge­nom­men.

10.4. Die Frei­ga­be von Pro­duk­ti­on und Ver­öf­fent­li­chung erfolgt durch den/​die Auf­trag­ge­ber. Mit der Frei­ga­be über­nimmt der/​die Auf­trag­ge­ber die Haf­tung für die tech­ni­sche und funk­ti­ons­ge­mä­ße Rich­tig­keit von Text, Bild, Gestal­tung und Pro­dukt.

10.5. Mit Aus­nah­me eines mög­li­chen Aus­wahl­ver­schul­dens haf­tet Jakob Piest nicht für Auf­trä­ge für Fremd­leis­tun­gen, die Jakob Piest an Drit­te ver­gibt.

10.6. Sofern Jakob Piest Fremd­leis­tun­gen auf Ver­an­las­sung des Auftraggebers/​der Auf­trag­ge­be­rin im eige­nen Namen und auf eige­ne Rech­nung ver­gibt, tritt Jakob Piest hier­mit sämt­li­che ihm zuste­hen­den Gewährleistungs‑, Scha­dens­er­satz- und sons­ti­gen Ansprü­che aus feh­ler­haf­ter, ver­spä­te­ter oder Nicht­er­fül­lung gegen­über der Fremd­fir­ma an den/​die Auf­trag­ge­ber ab. Der/​Die Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet sich, vor einer Inan­spruch­nah­me des Desi­gners zunächst, die abge­tre­te­nen Ansprü­che gegen­über der Fremd­fir­ma durch­zu­set­zen.

10.7. Jakob Piest haf­tet nicht für die urheber‑, design- und geschmacks­mus­ter- oder mar­ken­recht­li­che Schutz- oder Ein­tra­gungs­fä­hig­keit des Wer­kes oder von Tei­len des Wer­kes sowie der Ent­wür­fe oder sei­ner sons­ti­gen Design­ar­bei­ten, die er dem/​der Auf­trag­ge­ber zur Nut­zung über­lässt. Jakob Piest ist nicht ver­pflich­tet, Design‑, Geschmacksmuster‑, Mar­ken- oder sons­ti­ge Schutz­rechts­re­cher­chen durch­zu­füh­ren oder zu ver­an­las­sen. Die­se sowie eine Über­prü­fung der Schutz­rechts­la­ge wer­den vom/​von der Auf­trag­ge­ber selbst und auf eige­ne Kos­ten ver­an­lasst.

10.8. Jakob Piest haf­tet nicht für die recht­li­che, ins­be­son­de­re die urherber‑, design- und geschmacksmuster‑, wett­be­werbs- oder mar­ken­recht­li­che Zuläs­sig­keit der vor­ge­se­he­nen Nut­zung des Wer­kes oder von Tei­len des Wer­kes oder der Ent­wür­fe. Jakob Piest ist ledig­lich ver­pflich­tet, auf recht­li­che Risi­ken hin­zu­wei­sen, soweit die­se Jakob Piest bei der Durch­füh­rung des Auf­trags bekannt wer­den.

11. Besondere Bedingungen für Webdesign

Han­delt es sich bei dem zu erstel­len­den Werk um eine Web­site (Web­de­sign), so gel­ten ergän­zend fol­gen­de Bedin­gun­gen:

11.1. Jakob Piest erstellt die Web­site ent­spre­chend einem vom/​von der Auf­trag­ge­ber frei­ge­ge­be­nen Gestal­tungs­kon­zept in einem ver­ein­bar­ten Pro­gramm- und Daten­for­mat. Dies erfolgt mit Soft­ware von Dritt­an­bie­tern, für deren Funk­ti­ons­fä­hig­keit, Feh­ler­frei­heit und etwa­ige künf­ti­ge oder aus­blei­ben­de künf­ti­ge Wei­ter­ent­wick­lung (Updates) Jakob Piest kei­ne Haf­tung über­nimmt. Eine wei­ter­ge­hen­de Pfle­ge der Web­site (z.B. regel­mä­ßi­ge War­tung, Back­ups, Erwerb und Ver­län­ge­rung von SSL-Zerit­fi­ka­ten etc.) ist nicht Gegen­stand des Gestal­tungs­auf­tra­ges und bedarf einer geson­der­ten Ver­ein­ba­rung.

11.2. Jakob Piest gestal­tet die Web­site. Für deren Inhal­te ist der/​die Auf­trag­ge­ber allein ver­ant­wort­lich. Das gilt auch für vom/​von der Auf­trag­ge­ber zur Ver­fü­gung gestell­te Inhalts­elem­te der Web­site (wie z.B. Bild‑, Ton- und Video­da­tei­en, Tex­te, Logos etc.), wie auch für die Ein­hal­tung recht­li­cher Vor­ga­ben (wie. z.B. For­mu­lie­rung des Impres­sums und ande­rer Pflicht­an­ga­ben nach Tele­me­di­en­ge­setz, Ein­hal­tung daten­schutz­recht­li­cher Bestim­mun­gen etc.).

11.3. Ist ver­ein­bart, dass Jakob Piest auch Maß­nah­men zur Such­ma­schi­nen­op­ti­mie­rung (SEO, z.B. For­mu­lie­rung von Titeln, Key­words, Descrip­ti­ons etc.) vor­nimmt, so wird Jakob Piest dies bei Gestal­tung und Pro­gram­mie­rung der Web­site berück­sich­ti­gen. Für einen bestimm­ten Erfolg der SEO-Maß­nah­men ist Jakob Piest nicht ver­ant­wort­lich.

11.4. Nach Fer­tig­stel­lung über­trägt Jakob Piest die Web­site in den Ver­fü­gungs­be­reich des Auftraggebers/​der Auf­trag­ge­be­rin, z.B. durch Her­auf­la­den der Daten auf den vom/​von der Auf­trag­ge­ber zugäng­lich gemach­ten Ser­ver oder Über­ga­be eines kör­per­li­chen Daten­trä­gers oder auf sons­ti­ge, geson­dert ver­ein­bar­te Art und Wei­se. Mit Über­tra­gung der Web­site in den Ver­fü­gungs­be­reich des Auftraggebers/​der Auf­trag­ge­be­rin beginnt der Lauf der Frist zur Unter­su­chung und Anzei­ge etwa­iger offen­sicht­li­cher Män­gel (Zif­fer 10.3.). Der/​Die Auf­trag­ge­ber ist zur Abnah­me der ver­trags­ge­mäß erstell­ten Web­site durch Erklä­rung in Text­form (§ 126b BGB) ver­pflich­tet.

11.5. Jakob Piest ist nicht ver­pflich­tet, dem/​der Auf­trag­ge­ber den Source-Code bzw. die Pro­jekt-Ori­gi­nal-Datei­en der von Jakob Piest ver­wen­de­ten Tools sol­cher von Jakob Piest pro­gram­mier­ten Ele­men­te der Web­site her­aus­zu­ge­ben, bei denen die­se aus der fer­tig gestell­ten Web­site nicht ohne wei­te­res direkt ables­bar oder rekon­stru­ier­bar sind. Wünscht der/​die Auf­trag­ge­ber die Her­aus­ga­be des Source-Codes bzw. der Pro­jekt-Ori­gi­nal-Datei­en, so ist dies geson­dert zu ver­ein­ba­ren und vom/​von der Auf­trag­ge­ber zu ver­gü­ten.

12. Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO

Jakob Piest erhebt Daten des Auftraggebers/​der Auf­trag­ge­be­rin zum Zweck der Ver­trags­durch­füh­rung und zur Erfül­lung ver­trag­li­cher und vor­ver­trag­li­cher Pflich­ten. Die Daten­er­he­bung und Daten­ver­ar­bei­tung ist für die Durch­füh­rung des Ver­trags erfor­der­lich und beruht auf Arti­kel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Wei­ter­ga­be der Daten an Drit­te fin­det nicht statt. Die Daten wer­den gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Ver­ar­bei­tung nicht mehr erfor­der­lich sind. Der/​Die Auf­trag­ge­ber ist berech­tigt, Aus­kunft der bei Jakob Piest über den/​die Auf­trag­ge­ber gespei­cher­ten Daten zu bean­tra­gen sowie bei Unrich­tig­keit der Daten die Berich­ti­gung oder bei unzu­läs­si­ger Daten­spei­che­rung die Löschung der Daten zu for­dern. Der/​Die Auf­trag­ge­ber kann Jakob Piest dazu unter info@​jpgd.​de oder Gra­zer Stra­ße 20, 38112 Braun­schweig errei­chen. Dem/​Der Auf­trag­ge­ber steht des Wei­te­ren ein Beschwer­de­recht bei der Auf­sichts­be­hör­de zu.

13. Erfüllungsort

Erfül­lungs­ort für bei­de Par­tei­en ist Braun­schweig.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Gerichts­stand ist Braun­schweig, sofern der/​die Auf­trag­ge­ber Kauf­mann ist und der Ver­trag zum Betrieb sei­nes Han­dels­ge­wer­bes gehört oder der/​die Auf­trag­ge­ber juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder ein öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen ist oder kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand in Deutsch­land hat. Jakob Piest ist auch berech­tigt, am Sitz des Auftraggebers/​der Auf­trag­ge­be­rin zu kla­gen.

14.2. Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land mit Aus­nah­me des UN-Kauf­rechts.

14.3. Soweit nach die­sen AGB für Erklä­run­gen die Schrift­form ver­ein­bart ist, wird die­se auch durch die Text­form nach § 126 b BGB mit­tels E‑Mail oder Fax gewahrt.

14.4. Ist eine der Bestim­mun­gen die­ser AGB ganz oder teil­wei­se unwirk­sam, so bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen hier­von unbe­rührt. Stand: Novem­ber 2019